Leistung

Schulbegleitung

Damit Ihr Kind am Unterricht teilnehmen kann — mit genau der Unterstützung, die es dafür braucht.

Kind im Rollstuhl am Schreibtisch

Schulbegleitung heißt: Ihr Kind geht auf die Schule, die zu ihm passt — und bekommt die Unterstützung, die es dafür braucht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wir sind da, damit Ihr Kind am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann.

Was wir im Schulalltag übernehmen

  • Teilhabe am Unterricht — Orientierung, Struktur, Konzentration: Wir helfen dort, wo es hakt, und halten uns heraus, wo es ohne uns geht.
  • Medizinische Aufgaben — Blutzucker messen, Insulin verabreichen, Medikamente geben, Notfälle sicher erkennen und handeln.
  • Pflegerische Unterstützung — beim Essen, beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen. Diskret und mit Respekt vor der Selbstständigkeit Ihres Kindes.
  • Begleitung im Miteinander — Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern, Pausen, Ausflüge, Klassenfahrten.
  • Abstimmung mit der Schule — regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Schulleitung.

Unser Anspruch: so viel wie nötig, so wenig wie möglich

Eine gute Schulbegleitung macht sich mit der Zeit überflüssig. Ziel ist nicht, dass Ihr Kind eine Begleitung hat — Ziel ist, dass Ihr Kind selbst zurechtkommt, wo immer das geht. Wir ziehen uns bewusst zurück, sobald Ihr Kind einen Schritt allein schafft.

Für welche Kinder

Für Kinder mit Behinderung aller Behinderungsarten — körperlich, geistig, seelisch oder mehrfach. Unsere Wurzeln liegen in der Begleitung von Kindern mit Diabetes; bei medizinischen Aufgaben sind wir deshalb besonders sicher. Darauf beschränkt sind wir aber nicht.

Eine Begleiterin unterstützt ein Kind am Schultisch

Im Unterricht, nicht daneben

Unsere Begleitung sitzt nicht als Aufsicht am Rand. Sie ist dort, wo Ihr Kind gerade Unterstützung braucht — und tritt zurück, sobald es allein weiterkommt.

Wer die Kosten trägt

In aller Regel nicht Sie. Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX — dem Gesetz, das Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichert. Zuständig ist je nach Fall das Sozialamt oder das Jugendamt.

Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, und begleiten Sie durch den Antrag. Auf Wunsch auch über das Persönliche Budget, bei dem Sie die Leistung selbst einkaufen statt sie zugewiesen zu bekommen.

Fangen Sie früh an. Die Bewilligung durch den Kostenträger dauert erfahrungsgemäß einige Wochen. Sprechen Sie uns trotzdem gleich an — wir bereiten den Antrag parallel vor und suchen schon nach einer passenden Fachkraft, damit es nach der Bewilligung ohne Wartezeit losgeht.

Braucht Ihr Kind Begleitung in der Schule?

Erzählen Sie uns davon. Das erste Gespräch ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts.

Beratung anfragen

Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Kind

Kostenfrei, unverbindlich — und Sie entscheiden danach in Ruhe.